Die Landesregierung Baden-Württemberg hat als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine Verodnung beschlossen, die ab heute in Kraft tritt.
Diese Verodnung regelt auch das Konzert / Clubleben. So bleiben alle Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen oder ähnliches bis auf weiteres geschlossen. Außerdem heißt es unter der Überschrift Veranstaltungen:
Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.
Die Verordnung für Baden-Württemberg bleibt vorerst und so lange nichts anderes verkündet wird bis zum 15. Juni 2020 bestehen
. Die komplette Verordnung findet ihr HIER